Gemeindewechsel

Aus organisatorischen Gründen gehört zunächst jede und jeder zu der Pfarrgemeinde, auf deren Gebiet sie oder er wohnt.

In der evangelischen Kirche kann jede und jeder Mitglied der Pfarrgemeinde sein, zu der sie oder er sich zugehörig fühlt. Diese Wahlmöglichkeit entspricht dem evangelischen Prinzip. Alle Gemeindemitglieder können also ihre Pfarrgemeinde selbst wählen.

Wenn Sie zu einer anderen Pfarrgemeinde gehören wollen, als zu Ihrer dem Wohnort zugeordneten Pfarrgemeinde, also ihren Kirchenbeitrag in einer anderen Pfarrgemeinde leisten sowie das aktive und passive Wahlrecht ebenfalls in dieser anderen Pfarrgemeinde wahrnehmen möchten, wenden Sie sich an das Pfarramt jener Pfarrgemeinde, zu der Sie gehören wollen. Es gibt ein Formular zum Antrag auf Gemeindewechsel. 

Es kann verschiedene Gründe für einen Gemeindewechsel geben, z.B. die Teilnahme an unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen. Oder Sie wollen, dass ein Teil Ihres Kirchenbeitrages unserer Gemeinde zu Gute kommt. 

Um unsere Gottesdienste und Angebote zu besuchen, müssen Sie natürlich nicht Mitglied unserer Pfarrgemeinde sein. Wir freuen uns in jedem Fall über Ihre Teilnahme! Sie sind herzlich willkommen!

PDF icon gemeindewechsel_umgemeindung.pdf
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