Eine evangelische Trauung ist immer dann möglich, wenn zumindest eine Ehepartnerin/ein Ehepartner der evangelischen Kirche angehört. Mit dem feierlichen Gottesdienst stellen Sie Ihre Verbindung unter den Segen Gottes, indem sie sich vor Gott und vor der Gemeinde zueinander bekennen.
Gemeinsam mit unserem Pfarrer können Sie den Gottesdienst nach Ihren Wünschen und Vorstellungen planen. Nach erfolgter standesamtlicher Eheschließung kann die kirchliche Trauung stattfinden. Die gilt in unserer Gemeinde auch für gleichgeschlechtliche Paare.
Wenn eine Ehepartnerin, ein Ehepartner der römisch-katholischen Kirche oder einer anderen christlichen Konfession angehört, ist es möglich, die Hochzeit mit Geistlichen beider Konfessionen zu gestalten.
Auch die Trauung einer evangelischen Ehepartnerin, eines evangelischen Ehepartners mit einer konfessionslosen Partnerin, eines konfessionslosen Partners ist möglich.
Wenn Sie schon einen Termin im Blick haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro. Nach Erledigung der administrativen Angelegenheiten wird dann unser Pfarrer einen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren.
Sollten Sie im Vorfeld noch Fragen haben, können Sie sich gerne auch an uns wenden.